Umweltskandal in Kaltenkirchen

Umweltskandal in Kaltenkirchen

In Moorkaten wurden mit einer nicht genehmigte Rodungs-Aktion Tatsachen geschaffen.

Am Regenrückhaltebecken (RRB) mit Biotopcharakter wurden Uferbereich und Böschung von jeglicher Vegetation befreit. Schilf, Röhricht wurden mit schwerem Gerät abgetragen und so der Lebensraum einer „streng geschützten Art“ ruiniert. 

Drei Brutpaare des Schilfrohrsängers wurden bei einer Erfassung der Brutvogelfauna festgestellt und kartiert. Der Langstreckenzieher, mit Winterquartier im tropischen Westafrika, wird schon irritiert sein, wenn das Ziel seines langen Fluges zerstört ist.

Auf diesem Screenshot ist der Umfang der Arbeiten gut zu erkennen:

Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurden von „Faunistica“ 135 besonders geschützten Arten kartiert. Die drei Brutpaare des Schilfrohrsängers zählen zu den „streng geschützten Arten“.

Insofern sind Verwaltung & Bürgermeister auf dem Holzweg, wie ein Zitat aus der Stellungnahme der Stadt zur MSC-Planung zeigt:

  • „Behauptung: 138 besonders geschützte Brutvogelpaare.
    Stellungnahme Stadt: Wichtig für die rechtliche Möglichkeit des Vorhabens ist, dass es keine streng geschützten Arten sind, was auch so ist.“

Welche Schutzmaßnahmen für besonders geschützte und streng geschützte Arten gelten, ist in den § 44 ff des BNatSchG festgelegt.

Für die streng geschützten Arten gelten darüber hinaus – im Rahmen der Zugriffsverbote – auch Störungsverbote: Erhebliche Störungen sind während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten zu unterlassen. (siehe BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - https://www.bmu.de/).