Pro-Kaki für Reform der Straßenbaubeiträge

Pro-Kaki für Reform der Straßenbaubeiträge

Wussten Sie, dass ...

  • Maßnahmen zur Reparatur, zur Erhaltung, speziell der oberen Verschleißschicht, den Anliegern nicht in Rechnung gestellt werden. Die Erneuerung der Fahrbahndecke alleine ist nicht beitragspflichtig.
  • Beiträge fallen nur an, wenn aufgrund jahrelanger LKW-Belastung der Unterbau, bzw. die Substanz der Straße defekt ist, und zur Sanierung ein Bauprogramm durch die Stadtvertretung beschlossen wird.
  • Straßenbaubeiträge nur vom Eigentümer zu bezahlen sind und nicht wie die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden können.
  • beispielsweise ein Reihenhaus im Kisdorfer Weg nur insgesamt mit ca. 690 € belastet wird, auf 20 Jahre verteilt sind dies 36 € im Jahr!
  • der LKW-Verkehr die Straßen 10.000-mal stärker belastet als der gesamte PKW-Verkehr, und es deswegen wichtig ist, durch einen niedrigeren Kostenanteil private Anlieger deutlich zu entlasten.
  • die Stadt Kaltenkirchen in den nächsten Jahren im Rahmen eines Erhaltungkonzeptes Ausgaben von ca. 1 Mio. jährlich zur Modernisierung unserer Straßen geplant hat.
  • Landes- und Kreisstraßen in den nächsten Jahren gar nicht betroffen sind (dazu gehören die Kieler Straße, die Hamburger Straße, die Norderstraße, die Barmstedter Straße, die Friedenstraße, die Schmalfelder Straße, die Königstraße, Am Markt (teilweise), die Schützenstraße, der Funkenberg, die Alvesloher Straße und die Feldstraße)
  • Städte und Kommunen aufgrund einer Gesetzesänderung seit 26.01.2018 auf Straßenbaubeiträge verzichten können
    FDP und AFD fordern, die Staßenbaubeiträge ersatzlos abzuschaffen, ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung anzubieten, die Geldmittel müssen aber irgendwoher kommen.

 
Die Wählergemeinschaft PRO-KAKI setzt sich für eine Reform der Straßenbaubeiträge ein, damit die Kosten gerechter verteilt werden. Diese Punkte sollten zum Beispiel umgesetzt werden:
 
Absenkung des Kostenanteils der Anwohner durch Anhebung des städtischen Anteils
Verzicht auf Beitragspflicht für bestimmte Teileinrichtungen, z.B. Straßenbeleuchtung
Aufteilung der anteiligen Kosten auf 20 Jahre (nach Wunsch)
Senkung des Zinssatzes von derzeit sechs auf zwei Prozent
Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen aus dem Landeshaushalt.
Regelungen für Sonderfälle
 
Bitte lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, wenn Ihnen die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen als ultimative Antwort vorgegaukelt wird. Hierbei handelt es sich nur um ein leeres Wahlkampfversprechen.