Kommunalwahl 2023 – Nachwahl im Wahlkreis 03

Kommunalwahl 2023 – Nachwahl im Wahlkreis 03

Die Stadtvertretung hat auf der Sitzung am 4. Juli 2023 auf Empfehlung des Gemeindewahlausschusses das Ergebnis der Kommunalwahl für ungültig erklärt.

Der Grund für diesen ungewöhnlichen Beschluss  (Zitat aus der Vorlage der Verwaltung):

2b. Beim Auszählen des Wahlkreises 3 befanden sich 31 Stimmzettel des Wahlkreises 2 in der Wahlurne des Wahlkreises 3. Die 31 Stimmzettel des Wahlkreises 2 wurden vom Wahlvorstand gemäß § 35 Abs. 1 GKWG für ungültig erklärt. Die 31 Stimmzettel des Wahlkreises 2 konnten aufgrund dessen, das es sich bei der Gemeindewahl um eine Mandatswahl (Personenwahl) handelt, im Wahlkreis 3 nicht als gültig angesehen werden. Vielmehr handelt es sich bei den falschen Stimmzetteln um eine Unregelmäßigkeit bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung nach § 39 Ziffer 4 GKWG.

Die Kommunalaufsicht hat daraufhin eine Nachwahl fĂĽr den Wahlkreis 03 fĂĽr den 24.9.2023, dem Tag der BĂĽrgermeisterwahl, angeordnet.

Auch wenn es sich „nur“ um eine Nachwahl in einem einzigen Wahlkreis handelt, kann es bei einem entsprechenden Ausgang zu beachtlichen Verschiebungen bei der Sitzverteilung in der Stadtvertretung und bei der Besetzung der Ausschüsse kommen. Wir bitten daher alle betroffenen Wählerinnen und Wähler, ihr Wahlrecht unbedingt auszuüben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen – oder noch einfacher – zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Bürger-Servicebüro seine Stimme abgeben.

Bitte informieren Sie sich über unser Wahlprogramm vom 14. Mai. Wir hoffen, dass möglichst viele von Ihnen unsere Ideen teilen und für unseren Kandidaten, den Stadtvertreter Uwe Meier stimmen.

Uwe Meier: