Grundsteuer B im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung

Grundsteuer B im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung

Durch die Grundsteuerreform der letzten Bundesregierung wurden alle Grundstücke neu bewertet. Mit der Grundsteuer B ist eine sehr wichtige Einnahmequelle der Stadt betroffen, die Einnahmen lagen im letzten Jahr bei 3.3. Mio. €.

Die Politik hat hierzu das Versprechen abgegeben, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die neue Gesetzgebung nicht zu erhöhen. Im Kieler Finanzministerium sind dazu Berechnungen durchgeführt worden, mit welchem Hebesatz diese Aufkommensneutralität erreicht werden kann. Für Kaltenkirchen hat sich dabei der Wert von 359% ergeben. 

Als die Bescheide für die neuen Messwerte vorlagen, mussten wir feststellen, dass sehr häufig starke Erhöhungen der Grundsteuer für Wohnhäuser eingetreten sind. Die versprochene Aufkommensneutralität war also nicht umgesetzt. Woran konnte das liegen? Schnell zeigte sich, dass die unterschiedlichen Berechnungsverfahren für den Messwert von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken dazu führen, dass Wohngrundstücke höher belastet werden als Nichtwohngrundstücke. (Nichtwohngrundstücke sind hauptsächlich gewerblich genutzte Grundstücke).

Die Mehrbelastung der Wohngrundstücke in Kaltenkirchen beträgt dabei im Schnitt 17%. Die Gesamtsumme der Verschiebung beträgt 323.000€. Die Wählergemeinschaft sieht in dieser Ungleichbehandlung der Grundstücksarten eine Verletzung des Versprechens einer Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform.

Die Landesregierung in Kiel hat dieses Problem aufgenommen und per Gesetz die Möglichkeit eröffnet, mit getrennten Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücke die Benachteiligung für Wohngrundstücke auszugleichen. Dieses wurde bereits in Neumünster von der Ratsversammlung diskutiert und entsprechend beschlossen. Die erforderliche Bearbeitung in der Verwaltung ist dort in ca. 6 Wochen umgesetzt worden.

Pro-Kaki hat in den Sitzungen des Hauptausschusses am 17.06.2025 und der Stadtvertretung am 24.06.2025 einen entsprechenden Antrag zur Einführung von getrennten Hebesätzen gestellt. Unser Antrag wurde lediglich von dem Stadtvertreter der Linken unterstützt. Alle anderen Fraktionen sowie die anderen fraktionslosen Mitglieder der Stadtvertretung haben den Antrag abgelehnt und für die Beibehaltung eines einheitlichen Hebesatzes gestimmt.

Das hat folgende Konsequenzen:

  • Wohneigentümer und Mieter zahlen pro Jahr etwa 323.000 € zusätzlich in die Stadtkasse, Gewerbetreibende die gleiche Summe weniger. Das sind immerhin 10% der Gesamtsteuereinnahmen für die Grundsteuer.
  • Die zusätzliche Belastung für Wohnungseigentümer und Mieter beträgt im Durchschnitt 17,6%, die durchschnittliche Entlastung für Gewerbetreibende 27,8%. Die unterschiedlichen Prozentzahlen resultieren aus der unterschiedlichen Anzahl der den beiden Berechnungsverfahren zugeordneten Grundstücke. 
  • Auch wenn es Wohngrundstücke gibt, die niedriger bewertet wurden als zuvor: Bei ca. 1800 der Wohngrundstücke (knapp 30%) beträgt die Erhöhung sogar 40% oder mehr. Diese Zahl wurde uns auf Nachfrage in der nichtöffentlichen Informationsveranstaltung zur Grundsteuer B vor der Stadtvertretersitzung am 27.05.2025 genannt.

Zu den Argumenten Pro- und Kontra:

Pro:

  • Pro-Kaki ist der Ansicht, dass die oben genannten Zahlen die Einführung von getrennten Hebesätzen notwendig macht. Die versprochen Aufkommensneutralität wird damit eingehalten. Die durch die unterschiedlichen Berechnungsverfahren für die Messbeträge verursachte Schieflage wird aufgehoben. Keine Gruppe wird bevorzugt oder benachteiligt.
  • Keiner der ablehnenden Stadtvertreter hat die von uns genannten Zahlen angezweifelt. Sie stammen aus der Präsentation der Verwaltung bei der oben genannten Informationsveranstaltung.
  • Natürlich wird es auch bei getrennten Hebesätzen im Einzelfall zu Mehr- und Minderbelastungen kommen. Die liegen jedoch dann tatsächlich an der Wertveränderung einzelner Grundstücke und sind vom Gesetzgeber auch so gewollt.

Kontra:

  • Die getrennten Hebesätze verursachen zusätzliche Kosten.
    Pro-Kaki: Das stimmt. Das angeführte Ausmaß der Umverteilung rechtfertigt diesen jedoch. Da es nach dem Gesetz nur zwei Grundstücksarten gibt, halten wir den Mehraufwand für überschaubar. Auch bei anderen durch Gesetzesänderungen verursachten Beschlüsse (z.B. Satzungsänderungen o.ä.) entstehen regelmäßig Kosten. Das ist die normale Arbeit der Verwaltung.
  • Das Gewerbe würde zusätzlich belastet. Das sei schlecht für die Ansiedlung von Betrieben und könne sogar zu Abwanderungen führen.
    Pro-Kaki: Das stimmt nicht. Das Gewerbe verliert nur den einmaligen Bonus aus diesem Jahr. Bei den von uns vorgeschlagenen Sätzen würde das Gewerbe in Summe das Gleiche einzahlen wie 2024. Wenn es erforderlich wird, das Gewerbe zu fördern, sollte die Stadtvertretung das transparent und direkt beschließen und nicht über eine indirekte Maßnahme. Getrennte Hebesätze stehen einem solchen Vorgehen auch nicht im Wege.
  • Die Erhöhung sei in den meisten Fällen unerheblich – als Absolutbetrag und über das Jahr betrachtet.
    Pro-Kaki: Das liegt im Auge des Betrachters und am Budget der Betroffenen. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind die Mehrbelastungen spürbar. Gerade in einer Zeit, in der sich das tägliche Leben stark verteuert, passt eine Verteuerung des Wohnens durch Umverteilung nicht ins Bild.
    Außerdem: Wenn ein klares Versprechen der Politik – eine Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer – gebrochen wird, ist es unsere Pflicht, diesen Fehler zu korrigieren. Dies ist von besonderer Bedeutung in Zeiten, in denen die Zustimmungswerte für unsere Demokratie sinken und Populisten jede Chance nutzen, den demokratischen Staat verächtlich zu machen.
  • Jeder hätte bei Zustellung des Messbescheides durch das Finanzamt Einspruch einlegen können
    Pro-Kaki: Es ist nicht möglich, die Schieflage der höheren Belastung von Wohngrundstücken gegenüber Gewerbegrundstücken durch individuelle Einsprüche zu beheben. Individuelle Einsprüche gegen den Messbescheid sind nur dann sinnvoll, wenn gegenüber dem Finanzamt Fehler bei der Ermittlung des neuen Messbetrages nachgewiesen werden können.

Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern zu dem Thema an unserem Infostand beim Stadtfest am 12.7.2025 ab 13:00.