Durch die Grundsteuerreform der letzten Bundesregierung wurden alle Grundstücke neu bewertet. Mit der Grundsteuer B ist eine sehr wichtige Einnahmequelle der Stadt betroffen, die Einnahmen lagen im letzten Jahr bei 3.3. Mio. €.
Die Politik hat hierzu das Versprechen abgegeben, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die neue Gesetzgebung nicht zu erhöhen. Im Kieler Finanzministerium sind dazu Berechnungen durchgeführt worden, mit welchem Hebesatz diese Aufkommensneutralität erreicht werden kann. Für Kaltenkirchen hat sich dabei der Wert von 359% ergeben. Dieser Wert wurde für den Haushalt 2024 verabschiedet, da es für ein anderes Vorgehen zu spät war. Die Eigenheimbesitzer haben bereits über die neuen Grundsteuerbescheide die neuen Zahlen erhalten, die Mieter in Kaltenkirchen, werden es über die Erhöhung der Jahresendabrechnung ihrer Vermieter erfahren.Â
Nach unseren – inzwischen durch die Verwaltung bestätigten-Recherchen führt das allerdings zu einer erheblichen Mehrbelastung bei Wohnungseigentümern und Mietern. Die Erhöhung liegt dabei im Schnitt bei 18% und in ca. 25% der Fälle über 40%. Im Gegenzug werden Gewerbetreibende im Schnitt um ca. 28% entlastet.
Die Berechnung der Steuermessbeträge durch das Finanzamt erfolgt für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (d.h. gewerblich genutzte Grundstücke) durch zwei völlig verschiedene Verfahren. Das führt zu dem oben beschriebenen Effekt.
Die Landesregierung hat diesem Umstand bereits Rechnung getragen. Seit Ende Oktober gibt ein neues Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, getrennte Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zu erheben. Damit haben wir die Möglichkeit, die Schieflage auszugleichen. Die Stadt Neumünster hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Pro-Kaki wird deshalb in den Sitzungen des Hauptausschusses am 17.06.2025 und der Stadtvertretung am 24.06.2025 einen entsprechenden Antrag stellen. Die Verwaltung hat bereits eine Vorlage erstellt, die dazu auffordert, auf getrennte Hebesätze zu verzichten.
Wir möchten interessierte Bürgerinnen und Bürger bitten, zu den beiden Sitzungen zu kommen und sich selbst eine Meinung zu den gegensätzlichen Positionen von Pro-Kaki und der Verwaltung zu bilden. Der Antrag der Stadt zur Beibehaltung der alten Regelung und unser noch mit der SPD gemeinsam eingereichter Antrag (für den ausgefallenen Hauptausschuss am 20.5.2025, TOP15) mit ausführlicher Begründung sind bereits im Ratsinformationssystem als Vorlagen für den Hauptausschuss unter TOP 9 veröffentlicht. Unser aktualisierter Antrag (noch ohne Unterstützung durch andere Fraktionen) folgt in Kürze.