Die Stadtvertretung im Juni – Konstituierende Sitzung

Die Stadtvertretung im Juni – Konstituierende Sitzung

Im 13.6.2023 fand die konstituierende Sitzung der Stadtvertretung nach der Kommunalwahl 2023 statt. Auf dieser werden gemäß der Gemeindeordnung die Stadtvertreter verpflichtet sowie die Ausschüsse, Arbeitsgruppen und weitere Institutionen besetzt. Darüber hinaus werden der Bürgervorsteher und seine beiden Vertreter sowie die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Dabei haben sich die Fraktionen vor der Sitzung darauf verständigt, alle Positionen gemäß der Gemeindeordnung nach dem fraktionsgebundenen Vorschlagsrecht zu besetzen. Dabei benennen die Fraktionen gemäß ihrer Stärke (Anzahl der Sitze in der Stadtvertretung) im Vorwege Kandidaten für die ihnen zustehenden Sitze bzw. Positionen. Über diese Listen wird dann abgestimmt. Diese Art der Abstimmung nennt man „en-bloc“-Verfahren. Der Grund für dieses Vorgehen ist die große Anzahl von Positionen, über die abgestimmt werden muss. Eine Einzelabstimmung über jede Position wäre sehr zeitaufwendig und würde mehrere Sitzungen benötigen.

Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Die Gemeindeordnung ist so konzipiert, dass jede in der Stadtvertretung vertretene Fraktion in den Gremien die Anzahl von Sitzen erhält, die ihr nach dem Zählverfahren gemäß Wahlergebnis zustehen. Jede Fraktion legt dabei ihre eigenen Kandidaten selbst fest. Bei Einzelabstimmung wäre eine Ablehnung von bestimmten Kandidaten daher nicht möglich, nur die Zustimmung zu den dann vorgelegten Listen.

Bei der Vergabe von Einzelpositionen wie z.B. Ausschussvorsitz findet zwar eine Abstimmung über eine bestimmte Person statt. Falls Einzelabstimmung beantragt wird und ein Kandidat nicht gewählt wird, bleibt das Recht der Kandidatenauswahl jedoch bei der berechtigten Fraktion. Bleibt eine Position länger als fünf Monate unbesetzt, weil man keine Einigung über einen Kandidaten findet, legt die Kommunalaufsicht die Besetzung fest. Da es daher nicht sinnvoll ist, Kandidaten wegen einer Fraktionszugehörigkeit abzulehnen, findet auch diese Abstimmung im Allgemeinen im „en-bloc“-Verfahren statt, d.h. über die nominierten Kandidaten für alle Ausschüsse wird auf einmal abgestimmt.

Vor dem Hintergrund dieser Informationen hat Pro-Kaki nach ausführlicher Diskussion entschieden, allen für die Ausschüsse aufgestellten Kandidaten im sogenannten „en-bloc“-Verfahren zuzustimmen. Das gleiche gilt für die Abstimmung über die Ausschussvorsitzenden. Dieses Vorgehen bedeutet keineswegs eine Unterstützung der AfD und ihrer dort benannten Vertreter, sondern lediglich eine Umsetzung der durch die Gemeindeordnung vorgegebenen parlamentarischen Regeln. Daher widersprechen wir Presseartikeln, die unser Abstimmungsverhalten fälschlich als Unterstützung der AfD auslegen, ausdrücklich!

Unsere Ablehnung der Kandidaten für die Ausschüsse im „en-bloc“-Verfahren – wie die SPD es dann getan hat – hätte bei den Mehrheitsverhältnissen in unserer Stadtvertretung dazu geführt, dass kein zu wählendes Gremium besetzt worden wäre. Damit hätte es keinen einzigen arbeitsfähigen Ausschuss gegeben. Aus unserer Sicht wäre das ein katastrophales Ergebnis –und nach obiger Information ohne Aussicht auf eine erfolgreiche Abstimmung in der Zukunft!