Bürgerbegehren zur Motocross-Anlage ist zulässig

Bürgerbegehren zur Motocross-Anlage ist zulässig

Das Bürgerbegehren zur Motocross-Anlage ist zulässig, die Kommunalaufsicht hat den Bescheid am 15. Juli erlassen. Pro-Kaki hat deswegen eine Sondersitzung beantragt, die Stadtvertretung wird außer der Reihe am 3.8.2021 tagen.

Die Verwaltung ist nicht der schriftlichen Bitte von Pro-Kaki gefolgt, vor der Aussprache über das Procedere des Bürgerentscheids - Termin und Begründungen - über die Sache an sich zu entscheiden. Daher hat Pro-Kaki einen entsprechenden Antrag gestellt.

Gründe, die Planung für die Motocross-Anlage sofort einzustellen, sind:

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorentwurf zur 17. FNP-Änderung sind im Frühjahr 2019 über 700 schriftliche Einwendungen zur Planung eingegangen. Am 20.5.2019 haben auf der BUA-Sitzung in der Feuerwache Kaltenkirchen über 500 Personen ihren Unmut über die Planung kundgetan. Im Sommer 2021 sind in kurzer Zeit 1760 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt worden. Das sind über 10% der Wahlberechtigten. Das zeigt, dass die Bevölkerung in dieser Frage hochgradig sensibel ist. 

Die aktuellen Ereignisse in der Welt belegen nach Ansicht der allermeisten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen eindeutig, dass die Häufigkeit der Extremwettersituationen auf den Klimawandel zurückzuführen ist. Noch nie traten die Unwetter so gehäuft auf wie in diesem Jahrhundert. Und sie werden schlimmer und kommen immer näher. Wann, wenn nicht jetzt, sollen den Ankündigungen der Parteien zum Klimaschutz Taten folgen? Einen Wald zu einer Motocross-Anlage umzubauen, ist das Gegenteil von dem, was jetzt erforderlich ist. Wir müssen CO2 binden, nicht freisetzen.

Sollte die Stadtvertretung den Bürgerentscheid wollen, so spricht sich die Wählergemeinschaft Pro-Kaki nachdrücklich für den Tag der Bundestagswahl aus. Diese Terminzusammenlegung ist möglich und sinnvoll. Die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl garantiert eine hohe Wahlbeteiligung. Damit ist die Entscheidung, wie auch immer die Bürgerinnen und Bürger sie treffen werden, repräsentativ. 

Wenn die beiden Wahlentscheidungen nicht zusammengelegt werden, müssen zwei Wahlen mit allem, was dazu gehört, innerhalb von drei Wochen durchgeführt werden. Dies wäre ein unnötiger arbeitstechnischer Mehraufwand. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das zudem unverständlich und führt zu Politikverdrossenheit.