Neues aus der Stadtvertretung – Pro-Kaki auch in den Ausschüssen vorn

Neues aus der Stadtvertretung – Pro-Kaki auch in den Ausschüssen vorn

Die Wählergemeinschaft Pro-Kaki ist seit dem 1. September mit acht Sitzen die stärkste Fraktion in der Stadtvertretung Kaltenkirchen. Die Stadtvertretung hat diesem Umstand in der Sitzung am 15.10.2024 Rechnung getragen und alle Ausschüsse neu besetzt. Die Verteilung der Sitze und das Zugriffsrecht auf Ausschussvorsitz und Stellvertretung sind durch die Gemeindeordnung geregelt. Die CDU verliert danach jeweils einen Sitz an Pro-Kaki. Durch die geänderte Sitzverteilung verliert die CDU außerdem den Ausschussvorsitz im Sozial- und Gleichstellungsausschuss an die FDP. Alle Fraktionen haben jetzt Anspruch auf jeweils einen Ausschussvorsitz. Die Sitzverteilung ist für alle fünf Ausschüsse gleich: 

Ausschuss Vorsitz Stellvertretender Vorsitz
Hauptausschuss Matthias. Rolke (CDU) Frank GĂĽnter (Pro Kaki)
Jugend-, Sport-, Bildung und Kultur Susanne Steenbuck (SPD) Hauke von Essen (CDU)
Sozial- und Gleichstellungsausschuss Barbara BĂĽttner-Bohn (FDP) Kai Tesch (SPD)
Bau- und Planungsausschuss Thies Rickert (Pro-Kaki) Maik Britz (AfD)
Umwelt-, Natur- und Klimaausschuss Julian Flak (AfD) Phillip Theuerkauf (FDP)

Wir werden unsere gestärkte Position nutzen, um Kaltenkirchen im Sinne der Bürgerinteressen weiter voranzubringen.

Zum Abstimmungsverhalten in der Sitzung:
Wie oben schon angemerkt, bestimmt die Gemeindeordnung (GO) die Zusammensetzung der Stadtvertretung und der ihrer Ausschüsse. Die Gemeindeordnung hat Verfasssungsrang und lässt der Stadtvertretung keinen Spielraum bei der Umsetzung. Die Sitzverteilung in der Stadtvertretung richtet sich nach einem sogenannten Höchstzahlverfahren, mit dem die Prozentzahlen bei den Wählerstimmen in Mandate umrechnet werden. Ähnlich verhält es sich bei der Zusammensetzung der Ausschüsse. Hier werden die neun zur Verfügung stehenden Sitze nach der Größe der Fraktionen verteilt. Fraktionslose Mitglieder erhalten hierbei keine Sitze. Die berechneten Sitze stehen einer Fraktion zu. Dieses Recht kann einer Fraktion nicht genommen werden. Jede Fraktion benennt ihre Kandidaten. Im Allgemeinen finden Vorgespräche der Fraktionen statt, in denen man sich möglichst auf gemeinsame Listen einigt. Da es sich um sehr viele einzelne Positionen handelt (in Kaltenkirchen weit über 100), ist dieses Verfahren üblich und sinnvoll. Es ermöglicht sogenannte „En-Bloc“-Abstimmungen, die die Zahl der Abstimmungen deutlich verkleinert. Im unserm Fall waren fünf solche Abstimmungen vorgesehen (Zahlen in Klammern: Zur Wahl stehende Personen):

1. Wahl der Ausschussmitglieder (45)
2. - Wahl der Stellvertretenden Ausschussmitglieder (75)
3. – (a) Wahl der Ausschussvorsitzenden (5) und (b) ihrer Stellvertreter (5)
4. - Wahl der Mitglieder im Schulverband (18) und ihrer persönlichen Stellvertreter (18)
5. - Umbesetzung von Arbeitsgruppen , Verbandsmitgliedern und Aufsichtsräten  (heute nur 11)

Falls man mit einzelnen Kandidaten trotz der Vorgespräche nicht einverstanden ist, kann man Einzelabstimmungen und zusätzlich geheime Wahl beantragen. Falls ein Kandidat abgelehnt wird, berührt das allerdings nicht das Recht einer Fraktion, einen Kandidaten aufzustellen. Es kann auch der abgelehnte sein. Die Wahl kann im Prinzip wiederholt werden, bis ein Kandidat gewählt ist. Falls kein Kandidat gewählt wird, muss die Kommunalaufsicht nach einer festgelegten Frist einen Kandidaten bestimmen.

Zur Abstimmung ĂĽber die vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter:
In den zu 1. Und 2. vereinbarten Listen hat die AfD für die 5 Ausschüsse je 1 Vertreter und 3 Stellvertreter vorgeschlagen. Diese stehen ihr entsprechend dem erreichten Stimmenanteil bei der Kommunalwahl zu. Pro-Kaki hat in der En-Bloc-Abstimmung mit „Ja“ gestimmt weil hier die Wahlergebnisse für alle Parteien 1:1 in Ausschusssitze umgesetzt werden. Das Stimmverhalten der SPD, in der En-Bloc-Abstimmung gegen alle vorgeschlagenen Kandidaten zu stimmen, ist der falsche Weg: Der Versuch, die AfD auf diese Weise aus den Ausschüssen auszusperren, kann bei den Wählern dieser Partei nur zu einer noch stärkeren Unterstützung führen. Die Auseinandersetzung mit der AfD muss auf der inhaltlichen Ebene erfolgen. Wir können der AfD den Nährboden entziehen, wenn die demokratischen Parteien die Haltlosigkeit populistischer Parolen aufdecken. Und bürgernahe Politik machen! Wir müssen immer dann zusammenstehen, wenn es um den Erhalt einer offenen, demokratischen und solidarischen Gesellschaft geht.

Zur Abstimmung über den von der AfD vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden des Umwelt- und Klimaausschusses: 
Die SPD hatte für diese Entscheidung eine Einzelabstimmung in geheimer Wahl beantragt. Auch für diese Position gilt: das Vorschlagsrecht steht der AfD nach der Gemeindeordnung zu und ist ihr auch nicht entziehbar. Konkrete Gründe, die vorgeschlagene Person nicht zu wählen, wurden von der SPD nicht vorgebracht. Allein auf Grund der Parteizugehörigkeit einen Kandidaten abzulehnen ist aber nicht möglich. Darüber hinaus kann die Stadtvertretung einen Ausschussvorsitzenden bei einem Fehlverhalten jederzeit wieder aus seinem Amt entfernen. Und die politische Bewertung ist die gleiche wie bei den Ausschussmitgliedern: Der Versuch der SPD, in einer geheimen Einzelabstimmung den Kandidaten der AfD abzulehnen, ohne konkrete inhaltliche Verfehlungen vorzubringen, ist auch hier der falsche Weg. Es geht nur über die inhaltliche politische Auseinandersetzung. Außerdem ist es - wie oben erläutert - gar nicht möglich, einer Fraktion das Recht auf einen Ausschussvorsitz zu entziehen.