Bürgerentscheid gerettet?

Bürgerentscheid gerettet?

Wie wir im Mai letzten Jahres berichtet haben, hat die Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/ Die Grünen am 22.3.2023 weitreichende Änderungen an der Gemeindeordnung beschlossen. Durch diese wurden die Möglichkeiten für Bürgerbegehren stark eingeschränkt.

Darauf hat die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ am Dienstag, dem 26. September, 27.595 Unterschriften an den Landtag übergeben, deren Unterzeichner sich gegen die oben angeführte Verschärfung der Regeln aussprechen.

In Gesprächen zwischen der Volksinitiative und der Landesregierung wurde ein Kompromiss ausgehandelt, der sich in der neuen Gesetzgebung (Drucksache 20/2137(neu)) vom 17.5.2024 wiederfindet.

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02100/drucksache-20-02137.pdf

Unsere Bewertung:

Gut:
Die Regelung, dass gegen Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit kein Bürgerbegehren möglich ist, wurde gestrichen.

Schlecht:
Die von 6 auf 3 Monate gekürzte Frist für ein Bürgerbegehren wurde beibehalten.
Man muss dann also schon bei einem Aufstellungsbeschluss wissen, dass man ein Projekt in jeglicher Form nicht will. Zu diesem Zeitpunkt sind der Umfang und die Gestaltung eines Projektes meist noch unklar. Das wird aus unserer Sicht die Anzahl von Bürgerbegehren in der Zukunft eher erhöhen.

 

 Ganz schlecht:
Der Preis für die oben genannte Streichung der 2/3-Mehrheit-Sperre ist die Einführung von extra hohen Quoren bei Einwänden gegen die Bauleitplanung:

 

 Für Bürgerbegehren gelten dafür als notwendige Mindestwerte an Ja-Stimmen folgende absolute Grenzen bezogen auf die Zahl der Wahlberechtigten:
- Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner:                15% (bisher 10%)
- Städte und Gemeinden von 20.000 - 100.000 Einwohner:  10% (bisher 8%)
- Städte und Gemeinden über 100.000 Einwohner:                7,5% (bisher 5%)

Für Bürgerentscheide gelten dafür als notwendige Mindestwerte an Ja-Stimmen folgende absolute Grenzen bezogen auf die Zahl der Wahlberechtigten:
- Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner:                30% (bisher 20%)
- Städte und Gemeinden von 20.000 - 100.000 Einwohner:  20% (bisher 16%)
- Städte und Gemeinden über 100.000 Einwohner:               15% (bisher 10%)

 

Das bedeutet, dass ein Begehren bzw. ein Entscheid trotz einer eventuellen Stimmenmehrheit abgelehnt ist, wenn die absolute Zahl der oben aufgeführten Ja-Stimmen nicht erreicht ist!. Für kleine Gemeinden liegt das Quorum damit im Bereich der Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen. In Kaltenkirchen gelten jetzt Quoren von 10% für Bürgerbegehen und 20% für Bürgerentscheide.

 

Demokratie und Bürgerbeteiligung gehen anders!