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A7 Lärmschutz
Einwendungen
6-spuriger Ausbau der A7
Pro-Kaki hat die Chance für Einwendungen genutzt
hier zu diesem Thema
Einwendungen
Chance für Einwendungen bis Montag 25.10.2010
Bis zum 27. August lagen die Pläne für den Ausbau der A7 aus und bis zum 25.10.2010 haben Sie die Chance Einwendungen schriftlich geltend zu machen und im Rathaus, beim Amt Kaltenkirchen Land oder direkt beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein einzureichen.
Was ist als Lärmschutz geplant?
Im Zuge des 6-spurigen Ausbaus der A7 ist zum Schutz der westlichen Wohngebiete Kaltenkirchens eine kombinierte Lärmschutzanlage mit einem 6m hohen Lärmschutzwall und teilweise mit einer 2m hohen daraufgesetzten Lärmschutzwand geplant.
Außerdem ist ein leicht lärmmindernder Fahrbahnbelag (-2dB) vorgesehen.
Reicht der geplante Lärmschutz aus?
Bei aller Begeisterung, dass überhaupt ein beachtlicher Lärmschutz geplant ist, lautet die zentrale Frage von Pro-Kaki: Reichen die dargestellten Maßnahmen aus?
Es ist erstens zu befürchten, dass die geplante Lärmschutzmaßnahme Wall und Wand in der Höhe nicht ausreicht.
Zweitens ist fraglich ob der Lärmschutz für die süd-westlichen Wohngebiete (Waldweg, Magreta-Brand-Straße etc.) ausreicht.
Drittens fehlen möglicherweise Lärmschutzmaßnahmen im nördlichen Bereich. Insbesondere für die Freizeit- und Erholungsgebiete.
Plant die Stadt Einwendungen?
Die Stadt Kaltenkirchen hat eine Untersuchung durch die Firma Lärm-Consult in Auftrag gegeben. Grundsätzlich teilen die Gutachter die Bedenken von Pro-Kaki.
Die Gutachter schlagen deshalb die Forderung nach einem offenporigen Asphalt (OPA) vor, der den Lärm mindestens um weiter 3 dB mindert.
Diese Forderung ist in die Einwendungen der Stadtverwaltung mit aufgenommen worden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat zusätzlich zum Schutz der südlichen Wohngebiete eine Forderung nach einer südlichen Verlängerung des Lärmschutzwalles bis zur Krückau beschlossen. Diese Forderung soll in die Einwendungen der Stadtverwaltung mit aufgenommen werden.
Sind Einwendungen der Bürger sinnvoll?
Individuelle Einwendungen sind für jeden Bürger persönlich wichtig. Sofern Sie nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend einwenden, droht ein vollständiger bzw. teilweiser Verlust Ihrer Abwehrrechte (sog. „Präklusion“). Eine Klagemöglichkeit besteht dann nicht mehr. Dies gilt selbst dann, wenn andere Betroffene, z.B. die Stadt oder Ihre Nachbarn, zu den gleichen Themen einwenden.
Die Einwendungen müssen auch detailliert sein und den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen und diese möglichst konkret fürdie betroffenen Grundstücke und Nutzungen aufführen.
Außerdem werden die Probleme im Zusammenhang mit der A 20 und Probleme der Schadstoff-Emission von der Stadt nicht behandelt.
A 20 und A7
Es fehlt dem Planfeststellungsantrag eine Gesamtbetrachtung für die Verkehrs-entwicklung auf der A7 im Zusammenhang mit der A 20. Es ist unwahrscheinlich, dass der Bau der A20 über die A7 hinaus fortgesetzt wird und der Verkehr in Richtung Glückstadt fließt. Der Bau einer Elbquerung bei Drochtersen ist ebenfalls unwahrscheinlich.
Endet die A20 aber mit dem Anschluss an die A7, dann fahren täglich bis zu 28.300 Fahrzeuge zusätzlich an Kaltenkirchen vorbei in Richtung Süden.
Prognosefehler Luftschadstoffbelastung
Den Untersuchungen liegt die Annahme zugrunde, es werde zwar die Verkehrsmenge steigen, allerdings die Schadstoffbelastung durch den Einsatz bleifreier und schwefelarmer Schadstoffe erheblich sinken. Diese Annahme berücksichtigt nicht hinreichend, dass es sich um eine „Transitautobahn“ handeln soll und somit die Herkunft der besonders schadstoffintensiven LKW-Verkehre aus weniger entwickelten Staaten die Annahme der Prognose nicht vollständig rechtfertigt.
Wie und Wo?
Als Frist für die Einwohner hat die Behörde den 25.10.2010 angegeben. Zum Nachweis des fristgerechten Zugangs reicht ein entsprechendes Faxübertragungsprotokoll. Andernfalls empfehlen wir eine rechtzeitige förmliche Zustellung (Einschreiben/Rückschein) oder die persönliche Abgabe im Rathaus.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon: 0431 383-0
Telefax: 0431 383-2754
Info-Veranstaltung am 26.03.2010 im Bürgerhaus
Lärmschutz an der A7
Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit genutzt, sich über das Bauvorhaben zu informieren und dem Planer der sechspurigen A7 Erweiterung Fragen zu stellen. Herr Schönherr von der DEGES konnte fast alle Fragen der mehr als 60 Gäste beantworten und hat den Bürgern gute Ratschläge mit auf den Weg gegeben.










