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Privat

hier gehts zum Musterwiderspruch

Bürger können widersprechen
Vier Wochen lang kann Widerspruch eingelegt werden!
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Auf der Seite des Ministeriums finden Sie den Musterwiderspruch als Word Dokument.

Musterwiderspruch "Google Streetview", Word-Dokument
http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/MusterwiderspruchGoogleStreetview-Word.html


Google weist darauf hin, dass Sie diesen Widerspruch selbst einlegen müssen. Weder die Stadt noch Pro-Kaki kann dies für Sie erledigen!

Google Schreibt unter:

http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html

Wer kann Widerspruch einlegen?

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Recht, über welches grundsätzlich nur jeder selbst verfügen kann. Widersprüche können daher grundsätzlich nur von dem Betreffenden selbst eingelegt werden oder im Rahmen einer konkreten Stellvertretung. Das bedeutet, dass z.B. Gemeinden keinen Widerspruch für alle ihre Bürger einlegen können, es sei denn, sie wurden dazu konkret von allen Bürgern beauftragt.

Widerspruchsberechtigt bei Wohngebäuden sind sowohl Eigentümer als auch Mieter. Sollten im Einzelfall bei Street View trotz der eingesetzten technischen Maßnahmen Personen zu identifizieren sein, kann jedermann dies Google melden.
Bezieht sich die Widerspruchsmöglichkeit nur auf Wohngebäude?
Grundsätzlich ja. Der Abbildung von Firmengebäuden oder öffentlichen Gebäuden können keine Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Es ist regelmäßig im allgemeinen Interesse, dass diese Gebäude gefunden und zu ihnen navigiert werden kann.

Hamburger Abendblatt 10.Aug. 2010

Kamerawagen für das umstrittene Google Steer View

Street View startet 10. August 2010

Hamburg. Trotz Kritik von Datenschützern wird der Internetkonzern Google zum Jahresende in Hamburg fotografierte Straßenszenen in seinem Street-View-Service veröffentlichen. Mit 19 weiteren größeren Städten geht das Angebot damit erstmals mit deutschen Inhalten ans Netz. „Viele deutsche Nutzer verwenden Street View bereits, um Länder in Europa virtuell zu besuchen. Nun bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihre eigenen Städte zu besuchen“, sagte Raphael Leiteritz, Produkt-Manager bei Google, im Gespräch mit dem Abendblatt.

Mieter und Eigentümer, die nicht wollen dass ihre Häuser im Netz sichtbar sind, können ab Montag unter www.google.de/streetview vier Wochen lang Widerspruch einlegen. Diese Funktion wurde eigens für Deutschland entwickelt, nachdem Datenschützer die Aufnahmen mit Kamerawagen gestoppt hatten. Nach dem Start des Angebots seien Widersprüche weiterhin möglich, auch per Brief oder Fax, versicherte Google. Anträge, die bereits bei Google eingegangen sind, würden umgesetzt, ohne dass der Antragssteller die Funktion nutzen müsse.



Skeptisch reagierte Johannes Caspar, Hamburgs oberster Datenschützer: „Der Verhandlungsprozess mit Google über Datensicherheit ist noch nicht abgeschlossen“. Das nun angekündigte Widerspruchsrecht sei zu kurzfristig eingeführt worden, zumal die Frist noch in den Sommerferien starte. Auch weigere sich Google, eine Telefon-Hotline einzurichten. „Das ist wenig bürgerfreundlich“, sagte Caspar. Ebenso sei unklar, wie Google mit den Daten der Widersprechenden umgehe. „Wir erwarten, dass diese Informationen uns vor Öffnung des Tools vorgelegt werden.“

Problematisch ist das Filmen von Straßenszenen nach Ansicht vieler Experten auch, weil verschiedene Daten im Internet leicht kombiniert und zielgerichtet verwendet werden können. Die Aufnahme eines Hauses verbunden mit der Anschrift eines Bürgers etwa lasse auf seine soziale Situation schließen. So wurde von Fällen berichtet, in denen Internet-Versandhäuser in bestimmte Gegenden nur noch gegen Vorkasse liefern würden.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) hat jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Fotografieren von Straßenzügen zum Schutz der Privatssphäre für das Internet erschweren soll. Dieser Vorstoß ziele jedoch nicht nur auf Google, sondern auch auf vergleichbare Anbieter ab. Der Gesetzentwurf aus Hamburg hat bereits den Bundesrat passiert und liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Nach Angaben von Google steht der Dienst Street View bereits in 23 Ländern weltweit zur Verfügung, darunter in zwölf europäischen Ländern.